Aktuelle Zusammensetzung des Kirchenrates (zum 10/2009):
- Bischof Mgr. Stanislav Piętak, PhD.
- Kirchenkurator Ing. Adam Cieślar
- Stellvertreter des Bischofs Mgr. Jan Wacławek
- Stellvertreter des Kirchenkurators Marta Czyžová
- Kirchenrat Jan Kaleta
- Kirchenrat Bc. Zbyšek Michnik
- Kirchenrat Ing. Jaroslav Szromek
- Kirchenrat Pfarrer Ing. Libor Šikula
- Kirchenrat Senior Mgr. Tomáš Tyrlík
Aktuelle Zusammensetzung des Kirchenrates (zum 10/2009):
Die Aufgaben des Kirchenrates sind vor allem:
- Die Kirche zur Erfüllung der von Jesus Christus gegebenen Sendung zu leiten, darauf zu achten, dass die Kirchenlehre im Einklang mit der Lehre der Bibel und der Bekenntnisse ist, allseitig das Leben des Glaubens zu entwickeln
- Für die Fortbildung der in der Kirche angestellten Leute Sorge zu tragen.
- Die Kandidaten zur Wahl der Gemeindepfarrer und Ältesten zu bestätigen.
- Die Gültigkeit der Wahl der Gemeindepfarrer, Ältesten, Senioratskuratoren zu bestätigen.
- Die Verwalter, Vikare, Diakone und andere MitarbeiterInnen zu ernennen.
- Den Kirchenvertreter in den Vorstand der Schlesischen Diakonie für die Periode von vier Jahren zu ernennen.
- Die Zustimmung zu der Wahl des Vorstandes der Schlesischen Diakonie zu geben.
- Die Tätigkeit der Ältesten zu beaufsichtigen.
- Den Haushalt und die Finanzverwaltung in allen Kirchengemeinden zu beaufsichtigen.
- Über Errichtung neuer Missionstationen und Gemeinden, ihre Vereinigung, Teilung usw. zu entscheiden.
- Die Kirche in den Beziehungen mit anderen Kirchen und Kirchenverbänden zu vertreten, mit ihnen Verträge zu vereinbaren und diese der Synode zur Abstimmung vorzulegen.
- Die Kirchenzentrale zu leiten, ihre Angestellten zu ernennen, über die Entlohnung aller Beschäftigten zu entscheiden.
- Darauf zu achten, dass die grossen Gemeinden für je zweitausend Kirchenmitglieder wenigstens einen Pfarrer oder Diakon bekommen.
- Sich mit dem Vorstand der Synode an der Vorbereitung der Synode zu beteiligen, der Synode Berichte über den Zustand der Kirche und alle Vorschläge niedrigerer Kirchenorgane vorzulegen.
- Die Beschlüsse der Synode zu realisieren und ins Leben zu rufen.
- Die Einhaltung der kirchlichen Vorschriften zu beaufsichtigen und sie darzulegen.
- Die Kirchenschulen zu errichten.
- Den Direktor der Schlesischen Diakonie zu ernennen und abzuberufen.