Kirchenrat
×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 62
JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 332

Kirchenrat

Dienstag, 17 Juni 2008 12:12

CR_S

Aktuální složení Církevní rady (k 12/2020)

  • Biskup Tomáš Tyrlík
  • Kurátor církve Vladislav Blahut
  • Náměstek biskupa Martin Piętak
  • Zástupce kurátora církve Arnold Macura
  • Církevní rada Alena Kukuczová
  • Církevní rada Jiří Ziętek
  • Církevní rada Daniel Szmek
  • Církevní rada pastor Roman Brzezina
  • Církevní rada pastor Michal Klus

Mitglieder des Kirchenrates:

  • Bischof
  •  Stellvertreter des Bischofs
  • Zwei Mitglieder, die aus den Geistlichen gewählt wurden
  • Kirchenkurator
  • Stellvertreter des Kirchenkurators
  • Drei Mitglieder, die aus den nichtordinierten Kirchenmitgliedern gewählt wurden.

Der Kirchenrat hat seinen Sitz in Český Těšín, in der Kirchenzentrale.


 

Aktuelle Zusammensetzung des Kirchenrates (zum 10/2009):

Aktuelle Zusammensetzung des Kirchenrates (zum 10/2009):

Die Aufgaben des Kirchenrates sind vor allem:

  • Die Kirche zur Erfüllung der von Jesus Christus gegebenen Sendung zu leiten, darauf zu achten, dass die Kirchenlehre im Einklang mit der Lehre der Bibel und der Bekenntnisse ist, allseitig das Leben des Glaubens zu entwickeln
  • Für die Fortbildung der in der Kirche angestellten Leute Sorge zu tragen.
  • Die Kandidaten zur Wahl der Gemeindepfarrer und Ältesten zu bestätigen.
  • Die Gültigkeit der Wahl der Gemeindepfarrer, Ältesten, Senioratskuratoren zu bestätigen.
  • Die Verwalter, Vikare, Diakone und andere MitarbeiterInnen zu ernennen.
  • Den Kirchenvertreter in den Vorstand der Schlesischen Diakonie für die Periode von vier Jahren zu ernennen.
  • Die Zustimmung zu der Wahl des Vorstandes der Schlesischen Diakonie zu geben.
  • Die Tätigkeit der Ältesten zu beaufsichtigen.
  • Den Haushalt und die Finanzverwaltung in allen Kirchengemeinden zu beaufsichtigen.
  • Über Errichtung neuer Missionstationen und Gemeinden, ihre Vereinigung, Teilung usw. zu entscheiden.
  • Die Kirche in den Beziehungen mit anderen Kirchen und Kirchenverbänden zu vertreten, mit ihnen Verträge zu vereinbaren und diese der Synode zur Abstimmung vorzulegen.
  • Die Kirchenzentrale zu leiten, ihre Angestellten zu ernennen, über die Entlohnung aller Beschäftigten zu entscheiden.
  • Darauf zu achten, dass die grossen Gemeinden für je zweitausend Kirchenmitglieder wenigstens einen Pfarrer oder Diakon bekommen.
  • Sich mit dem Vorstand der Synode an der Vorbereitung der Synode zu beteiligen, der Synode Berichte über den Zustand der Kirche und alle Vorschläge niedrigerer Kirchenorgane vorzulegen.
  • Die Beschlüsse der Synode zu realisieren und ins Leben zu rufen.
  • Die Einhaltung der kirchlichen Vorschriften zu beaufsichtigen und sie darzulegen.
  • Die Kirchenschulen zu errichten.
  • Den Direktor der Schlesischen Diakonie zu ernennen und abzuberufen.
More in this category: Die Synode der SEKAB

Aktuálně za námi


Další fotogalerie

Zamyšlení

Obyčejná místa k oddechu

"Přišel do Nazareta, kde vyrostl. Podle svého obyčeje vešel v sobotní den do synagógy a povstal, aby četl z...

Číst celé zamyšlení
 alt=