Die Aufgaben des Bischofs sind vor allem:
- Die Geistlichen zu ordinieren, die Pastoren, Ältesten und andere Mitarbeiter in der Kirche und in der Schlesischen Diakonie einzusetzen.
- Neue oder erneuerte Gottesdiensträume und andere kirchliche oder diakonische Gebäude zu weihen.
- Gemeinden zu besuchen und mit ihnen Kontakte aufrechtzuhalten.
- Die Kirche zu vertreten und im Namen des Kircherates zu handeln.
- Dem Kirchenrat vorzusitzen und die Ausübung seiner Beschlüsse zu beaufsichtigen.
- Die Rundbriefe zu publizieren.
- Visitationen in den Gemeinden und Ätestenräten zu machen.
- Die gesamtkirchliche Konferenz der Geistlichen zusammenzurufen, um theologische und Seelsorgefragen zu besprechen.
- Den Prüfungskomissionen vorzusitzen.
- Geistlichen aus anderen Kirchen und Theologiestudenten die Genehmigung zum Predigen zu erteilen.